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Hausordnung
- Am Ende des Aufenthalts ist die Hütte selbst zu reinigen.
- Jeder Benutzer haftet uneingeschränkt und in vollem Umfang für Schäden, welche
durch sein Verschulden an der Hütte oder dem Inventar entstehen.
Bei Gruppen haftet der im Benutzungsvertrag genannte Gruppenleiter für Schäden,
welche Mitglieder seiner Gruppe verursachen. Begründete Beschwerden über eine
Gruppe führen dazu, dass künftig Hausverbot erteilt wird.
Bei Schäden jeder Art sowie bei Beschwerden über den vorgefundenen Zustand
der Hütte ist der Vermieter mittels des Aufenthaltsberichtes zu informieren.
- Im gesamten Hauses besteht absolutes Rauchverbot. Siehe Merkblatt über die
Verhütung von Feuer.
- Außer eigener Bettwäsche und Schlafsäcken ist ein notwendiges Kontingent an
Geschirrtüchern selbst mitzubringen. Während des Aufenthaltes überzieht jeder
Gast das Bett mit seinem Betttuch.
Vorhandene Decken und Kissen dürfen verwendet werden, müssen aber sauber
gehalten werden.
- Es ist strengstens untersagt, das Hausdach zu besteigen.
- Die Beseitigung von Restmüll geschieht ausnahmslos in den schwarzen Müllsäcken
mit der Aufschrift „Müllsystem Zwischenwasser“. Die Säcke werden in der – dafür
ausgezeichneten – Schublade in der Kommode mit dem Spiegel, im großem
Aufenthaltsraum aufbewahrt. Bitte Säcke sparsam verwenden, da im Kaufpreis die
Gebühr für die Müllabfuhr enthalten ist. Alternativ können Sie ihren Müll zu Hause
selbst entsorgen.Bei Abreise werden volle Müllsäcke in das Müllhäuschen oben an der Straße
gebracht. Altglas bitte in den in Rankweil stehenden Containern entsorgen.
- Brennholz bitte sparsam verwenden – für Lagerfeuer nur selbst gesammeltes Holz
verwenden.
- Völlig erkaltete Asche kann im Wald entsorgt werden.
- Der Wohnraum hinter der Glastür im Obergeschoss ist unzugänglicher Privatbereich.
Der davor liegende kleine Flur bzw. der Notausgang zur Tenne darf nur im Notfall
betreten werden.
- Rund um die Hütte weiden oft Kühe, wir empfehlen dann, neben dem Lifthäuschen
zu parken.
- Im ganzen Haus sind ausschließlich Energiesparlampen oder LED-Lampen zu
verwenden. Wenn eine Lampe kaputtgeht, so ist dies im Aufenthaltsbericht zu
vermerken.
- Das Leitungswasser sollte in der Regel Trinkwasser-Qualität besitzen, wurde jedoch
nicht getestet. Vor allem bei schlechtem Wetter kann Fremdwasser in das
Leitungssystem gelangen. Es wird empfohlen zum Trinken im Supermarkt Wasser
zu kaufen oder Leitungswasser (z. B. Tankstelle, Friedhof) zu besorgen. Wir
übernehmen keine Garantie!
- Die Matratzen – dürfen auf keinen Fall nach draußen genommen werden!
Formblatt "Hausordnung": PDF